- AD-Status hochgeladen am 30.07.2026 – verknüpft mit beiden Luftfahrzeugen
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Nein. Gemäß EASA Teil M.A.201(d) darf die Vorflugkontrolle vom Piloten oder einer anderen qualifizierten Person durchgeführt werden; sie muss nicht von einer zugelassenen Instandhaltungsorganisation oder Zertifizierungspersonal durchgeführt werden. Der verantwortliche Pilot – oder gegebenenfalls der Luftfahrtunternehmer – bleibt für deren ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich. [1]
Dies gilt für die Vorflugkontrolle selbst, nicht für Wartungsarbeiten oder spezifische AD-Maßnahmen, für die möglicherweise gesonderte Genehmigungs- und Zertifizierungsanforderungen gelten.
Blatt 1 von 5 · Memory
Memory gehört zu Pro. Ihre Aufzeichnungen bleiben in Ihrem Konto.
Blatt 2 von 5 · Standing Watch
Blatt 3 von 5 · Anwendbarkeit
Blatt 4 von 5 · Auditbeanstandung
Der gesamte Verlauf wird protokolliert – und ist somit auditfähig.
Blatt 5 von 5 · Teamaufgaben
Vom Einzelnen bis zum Team – in einem Arbeitsbereich.
Die schrittweise Einführung von Avioverse beginnt im Oktober 2026.
Diese Seite ist eine Übersetzung, die zu Ihrer Orientierung bereitgestellt wird. Maßgeblich ist die englische Fassung; bei Abweichungen geht sie vor. Englische Fassung lesen